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Erlaubnis für die Ausübung des Fischfangs nur mit folgenden Geräten: 1 Handangel und 1 Grundangel mit 1 Haken.
Strecke (linksmainisch): Von km 42,8 Offenbach – Bürgeler Grenze bis km 69,5 Seligenstädter Bannwasser.
Strecke (rechtsmainisch): Von km 38,5 Offenbacher Schleuse bis km 67,0 Kahlmündung. Mit Ausnahme Bannwasser Kesselstadt.
Besondere Bestimmungen:
In dem Laichschongebiet „Steinheimer Altarm“ ist während der Zeit vom 1. März bis 15. Juni eines jeden Jahres jede Art von Fischfang verboten. Es darf nicht von Wasserfahrzeugen aus geangelt werden. Die Benutzung jeglicher Netze zum Fischfang ist nicht erlaubt. Die gesetzlichen Richtlinien und Bestimmungen sind einzuhalten. Die Fischerzunft Steinheim ist von jeglicher Haftung freigestellt. Die Fische dürfen nicht verkauft werden. Diese Karte ist nur persönlich gültig und nicht übertragbar. Den Berufsfischern und Aufsichtsbeamten ist diese Karte auf Verlangen auszuhändigen. Die Berufsfischer dürfen nicht behindert werden. Zuwiderhandlung dieser Bestimmungen hat die Einziehung des Erlaubnisscheins zur Folge.
Hinweis: Die z.Zt. gültigen Mindestmaße sind zu beachten.
Tages-Erlaubnisschein: 12,00€ inkl. MwSt.
Jahres-Erlaubnisschein: 53,00€ inkl. MwSt.
Schonzeiten und Mindestmaße: